Allgemeine Einkaufsbedingungen

§1 Allgemeines

Für die von uns erteilten Bestellungen gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Alle abweichenden oder anderslautenden Bedingungen in vorausgegangenen Angeboten oder in der Auftragsannahmebestätigung des Lieferanten gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Nur schriftliche Bestellungen haben Gültigkeit, mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§2 Auftragsbestätigung

Die Bestellung ist unter Angabe unserer sämtlichen Bestelldaten unverzüglich zu bestätigen. Aus der Bestätigung müssen Preis, Rabatt, Skonto und frühester verbindlicher Lieferzeitpunkt ersichtlich sein. Maßgeblich ist im Zweifelsfalle der Wortlaut der Bestellung. Die Auftragsbestätigung können Sie uns direkt auf die ocinbox@ospa.info E-Mail-Adresse zukommen lassen.

§3 Lieferung

Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Lieferung erfolgt zu den von uns in den Bestellungen oder Einzel-Abrufen genannten und vereinbarten verbindlichen Terminen. Wenn der Lieferant Schwierigkeiten in der Fertigung oder Materialbeschaffung voraussieht oder wenn vom Lieferanten unbeeinflussbare Umstände eintreten, die ihn an der termingemäßen Lieferung in der vorgeschriebenen Qualität hindern könnten, muss der Lieferant unverzüglich unsere Einkaufsabteilung benachrichtigen.
Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend.

§4 Versandvorschriften und Versandanzeigen

Für Folgen der Nichtbeachtung unserer Versandvorschriften haftet der Lieferant. Eine Versandanzeige mit genauer Inhaltsangabe nach Stückzahlen, Maßen, Gewichten usw., Datum und Bezeichnung der Bestellung ist als Lieferschein der Sendung beizufügen. Bei Zeichnungsteilen müssen auch die Fertigungszeichnungen mit zur Sendung beigelegt werden.

§5 Preisstellung und Gefahrenübergang

Die bei Bestellung gültigen Preise gelten grundsätzlich – auch bei Abrufaufträgen – als Festpreise. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei unserem Werk, einschließlich Verpackung. Für den Gefahrenübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§6 Versicherung

Kosten einer Versicherung der Ware werden von uns nur übernommen, falls die Versicherung von uns schriftlich verlangt worden ist.

§7 Rechnungsstellung

Rechnungen sind uns sofort nach Lieferung, und zwar getrennt von der Sendung, einzureichen. Sie müssen die von uns vorgeschriebenen Bestellzeichen tragen. Die Rechnung können Sie uns direkt auf die Rechnungseingang@ospa.info E-Mail-Adresse zukommen lassen.

§8 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungs- und Wareneingang. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Die Zahlung von Verzugszinsen lehnen wir in jedem Falle ab. Forderungen gegen uns dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte abgetreten werden.

§9 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

§ 377 HGB gilt mit der Maßgabe, dass die Rügefrist ab Entdeckung eines Mangels 14 Tage beträgt.

§10 Abnahme

Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Kriegsfall rechnet, ferner Betriebsstörungen jeder Art, Arbeiterausstände oder -aussperrungen, Pandemien und sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Abnahmeverpflichtungen hinauszuschieben oder von den Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz können hieraus nicht hergeleitet werden.

§11 Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und Muster

Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, wie Muster, Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und dgl., sind uns ohne Aufforderung kostenlos zurückzusenden, sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden. Sie müssen vertraulich behandelt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle und dgl., oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Alle dem Lieferanten übergebenen Unterlagen, Werkzeuge, Modelle sowie Beistellungen sind ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Katastrophen ohne Kosten für uns zu versichern.

§12 Einhaltung ethischer Standards sowie des Mindestlohngesetzes

12.1 Der Lieferant wird angehalten, die folgenden Standards durch ihn und etwaige von ihm in Erfüllung des Vertrages eingesetzter Zulieferer konsequent einzuhalten:

  • Keine Toleranz von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, gesetzeswidriger Diskriminierung und Korruption
  • Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Anwendung finden, insbesondere Arbeitszeiten, Vergütung, Arbeitsschutz, Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz und Versammlungsfreiheit.

12.2 Dem Lieferant wird empfohlen, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie eventuell geltende ausländische Mindestlohnvorschriften einzuhalten, insbesondere durch Zahlung des nach dem MiLoG vorgeschriebenen Mindestentgelts an seine Mitarbeiter. Er darf keine Unterauftragnehmer beauftragen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, und muss sicherstellen, dass auch von ihm beauftragte Unterauftragnehmer diese Vorschriften einhalten.

§13 Einhaltung von nationalen und europäischen Verordnungen und Gesetzen

Der Lieferant muss sicherstellen, dass seine Produkte den Anforderungen der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien, REACh-Verordnungen, ZVEI-VDMA Code of Conduct, geltende Gesetze zu Korruption, Menschenrechten, RoHS-Richtlinien sowie weiteren relevanten Umweltvorschriften der nationalen und der EU-Verordnungen und Gesetzen entsprechen. Verstöße gegen diese Verordnung können zu Schadenersatzpflichten führen.

§14 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne Berücksichtigung des UN-Kaufrechts oder der Regeln des Internationalen Privatrechts. Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen nichtig sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bedingung wird nicht durch eine Bedingung aus den Geschäftsbedingungen des Lieferanten ersetzt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Rechtssitz unserer Gesellschaft.

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